Unsere Beschäftigung mit „Nächstenliebe“ in Einklang bringen
Vor mehr als achtzig Jahren wurde in der Zeitschrift Der Wachtturm (April 1891, engl.) ein Brief von einem Leser veröffentlicht, der berichtete, wie er „mit der Hilfe des Herrn“ den Tabakgenuß aufgegeben hatte. Danach hat Der Wachtturm bei verschiedenen Gelegenheiten andere ermuntert, sich ebenfalls von dieser Form der Sklaverei frei zu machen (englisch: 1. Aug. 1895, 15. Nov. 1905, 1. Febr. 1912, 1. März 1935, 1. Juli 1942; deutsch: 1. Juni 1950, 1. Juni 1954, 15. Mai 1969, 1. Febr. 1972).
Im Laufe der Jahre wurde das Licht der Wahrheit hinsichtlich dieses Themas immer heller, bis Jehovas Zeugen klar erkannten, wie sich Christen heute in dieser Frage zu verhalten haben. Der Wachtturm vom 1. September 1973 behandelte die schriftgemäßen Gründe dafür, warum es falsch ist, Tabak zu genießen, und zeigte auch, daß getaufte Christen, die Tabak genießen, aus der Christenversammlung ausgeschlossen würden. Getauften, die noch Tabak genossen, wurde eine vernünftige Zeitspanne eingeräumt, in der sie diese Sucht ablegen konnten.
Der Wachtturm vom 1. Oktober 1973 führte Beispiele Gott hingegebener Christen an, die angesichts der schädigenden Auswirkungen, die der Tabak auf die Menschheitsfamilie hat, ihr Gewissen sprechen ließen und es ablehnten, weiterhin Tabak anzubauen. Er zeigte auch, daß einige, die in Firmen gearbeitet hatten, die Zigarren, Zigaretten und Tabakprodukte herstellen oder vertreiben, ihre Arbeit aufgaben.
Der Königreichsdienst für November 1973 enthielt auch einen Artikel, in dem gezeigt wurde, wie die Christenversammlung Personen betrachten sollte, die Tabak genießen.
Seit dieser Zeit sind eine Anzahl Fragen aufgeworfen worden, wie es sich mit Personen verhält, deren Beschäftigung mit dem Anbau und dem Verkauf von Tabak sowie mit dem Vertrieb von Tabakwaren in Verbindung steht. Es gibt einige Beschäftigungsarten, die ganz deutlich den Maßstäben der Bibel widersprechen. Daher lehnen es Jehovas Zeugen seit langem ab, Personen als Glieder der Versammlung anzuerkennen, die ihren Lebensunterhalt durch Glücksspiel bestreiten oder deren Arbeit in direktem Gegensatz zu den friedlichen Bestrebungen steht, die in Jesaja 2:4 beschrieben werden. Wenn jemandes Arbeit in eindeutigem Widerspruch zu den biblischen Maßstäben steht, kann dies zu Recht dazu führen, daß er von der Versammlung zurückgewiesen, daß ihm die Gemeinschaft entzogen wird. Die Bibel selbst legt den Maßstab oder die Regel fest, die als Grundlage für ein solches Vorgehen dient.
Der Wachtturm hat eine eindeutige Abhandlung gebracht, die zeigte, daß Tabak für den Körper schädlich ist und daher mit Recht unter die schädlichen, suchterzeugenden Drogen einzureihen ist. Einige Regierungsbehörden haben die schädlichen Auswirkungen des Tabaks erkannt, doch haben sie den Genuß oder die Herstellung von Tabak bis jetzt nicht verboten. Die Tatsache, daß auf dem Gebiet des Tabakgenusses keine gesetzlichen Einschränkungen bestehen, ändert jedoch grundlegend nichts an der Tatsache, daß es falsch ist, an der Herstellung oder dem Verkauf einer Ware zu verdienen, die den Nächsten schädigt. Zum Beispiel mag in einem Land der Gebrauch von Marihuana gesetzlich erlaubt sein (wie vielleicht einige Staaten sogar eine gesetzlich erlaubte Prostitution kennen), dennoch steht fest, daß eine Person, die ihren Lebensunterhalt durch die Herstellung oder den Verkauf von Marihuana verdient, kein Glied der Versammlung Gottes sein könnte.
Wenn daher jemand ein Tabakgeschäft besitzt oder eine Beschäftigung in einer Fabrik angenommen hat, die ausschließlich Tabakwaren herstellt, oder wenn es seine Aufgabe ist, Tabak zu verkaufen, oder wenn er als Landwirt den Anbau von Tabak auf seiner Farm überwacht oder sich dazu entschließt Tabak anzubauen, so sollte er beachten, daß er für das, was er tut, die Verantwortung trägt. Wie kann sein christlich geschultes Gewissen ihm gestatten, seinem Nächsten zu schaden, wenn er auf das, was geschieht, Einfluß nehmen kann? Die Brüder sollten in der Lage sein, die Schwere der Angelegenheit und auch die Schwere der Verantwortung abzuwägen, die dem Betreffenden zufällt, wenn im Zusammenhang mit seiner Beschäftigung eine falsche Handlungsweise zutage tritt. Es sollte kein Zweifel darüber bestehen, daß es sich um ein schwerwiegendes Vergehen handelt, wenn jemandes Haupteinnahmequelle darin besteht, auf Kosten des Wohls seiner Mitmenschen den Tabakgenuß zu fördern. Eine solche Handlungsweise widerspricht eindeutig dem grundlegenden Gebot, seinen Nächsten wie sich selbst zu lieben (Matth. 22:39).
Jemand hat vielleicht ein Geschäft und führt nebenbei auch Tabak. Vielleicht sagt er, er würde lieber keinen Tabak auf Lager nehmen, doch werde er von den Kunden verlangt, und das mag auch tatsächlich der Fall sein. Er betrachtet sich vielleicht nicht als jemand, der den Tabakverbrauch fördert. Wenn er auch nicht so viel Verantwortung trägt wie derjenige, der seinen Lebensunterhalt hauptsächlich mit Tabak verdient, entsteht doch die Frage: Weshalb kommt er der Bitte seiner Kunden nach? Ist es nicht deshalb, weil er mit ihnen Geschäfte machen und den Gewinn haben möchte, der dadurch entsteht? Da ihm das Geschäft gehört und da er bestimmen kann, was dort verkauft wird, fällt ihm unmittelbar die Verantwortung zu, und sein christlich geschultes Gewissen sollte ihn veranlassen, alle Tabakbestände zu veräußern und sie nicht mehr zu ersetzen, selbst wenn dies für ihn einen gewissen finanziellen Verlust bedeuten mag. Innerhalb einer vernünftigen Zeitspanne — zum Beispiel drei Monate — sollte es ihm möglich sein, seine Angelegenheiten zu regeln und sich dieser Verantwortung zu entledigen, auch wenn er Verlust erleidet, und dann kann er ein Glied der Versammlung bleiben. Falls ihn ein Kunde fragt, weshalb er keinen Tabak mehr verkaufe, kann er ihm erklären, daß er nun ein guter Nächster sein und anderen Gutes tun möchte.
Im Vergleich dazu kann es sein, daß ein Christ lediglich in einer Firma beschäftigt ist, die gelegentlich Tabak verkauft, und daß er weder bestimmen kann noch Einfluß darauf hat, was verkauft wird. Ein Angestellter in einem Restaurant mag zum Beispiel von einem Gast gebeten werden, ihm eine von den Zigarren zu verkaufen, die die Geschäftsleitung auf Lager hat. Oder jemand arbeitet in einem Lebensmittelgeschäft, das hauptsächlich Waren wie Lebensmittel und Fleisch verkauft, dessen Besitzer jedoch nebenbei auch Tabak führt. Ein Christ hat vielleicht das Geld für die verkauften Waren, auch für die Tabakwaren, zu kassieren. Sein Gewissen müßte entscheiden, was er in dieser Situation tun könnte und sollte und inwieweit er überhaupt etwas mit Tabakwaren zu tun haben kann. Es mag sein, daß er den Arbeitgeber lieber darum bittet, nichts mehr mit diesen anstößigen Waren zu tun haben zu müssen. Wenn keine ernsthafte Beunruhigung entsteht, würde ein solcher Arbeitnehmer nicht davon ausgeschlossen sein, als Pionier, als Ältester oder als Dienstamtgehilfe in der Versammlung zu dienen.
Einige Fragen entstehen, wenn ein Geschäft von Partnern betrieben wird, von denen nur einer ein getaufter Christ ist, oder wenn ein Christ in einer Firma, die Tabak verkauft, als Geschäftsführer tätig ist oder auf Konzessionsbasis für sie arbeitet. In diesen Fällen müßte grundlegend in Betracht gezogen werden, ob der Christ so weit Einfluß auf das Geschäft hat, daß er den Handel mit Tabakwaren abstellen könnte. Arbeitet ein Christ mit einem oder mehreren Partnern zusammen, so besteht der andere oder die anderen, die nicht in der Wahrheit sind, möglicherweise darauf, daß weiterhin Tabak verkauft wird, und er kann es vielleicht nicht verhindern. In einem solchen Falle könnte ein Christ, der ein gutes Gewissen bewahren möchte, seinen Partnern sagen, daß sie die volle Verantwortung für den Verkauf von Tabak tragen und daß er nicht an dem Gewinn, der sich aus dem Verkauf von Tabakwaren ergibt, beteiligt sein möchte. Verlangt der Eigentümer eines Geschäfts von einem Christen, der als Geschäftsführer angestellt ist, außer anderen Artikeln auch Tabak zu verkaufen, muß ein Christ aufgrund seines eigenen Gewissens entscheiden, ob er unter diesen Voraussetzungen seine Beschäftigung beibehalten kann. Einige mögen sich entschließen, solche Firmen zu verlassen. In Fällen, in denen Christen eine solche Beschäftigung beibehalten, können die Ältesten der Versammlung die Betreffenden um den Nachweis bitten, daß die Lagerung und der Verkauf von Tabak in dem Geschäft nicht auf ihre Entscheidung zurückzuführen ist.
Jemand, dessen Beschäftigung oder hauptsächliche Arbeit damit zu tun hat, Tabak oder Tabakwaren zu verarbeiten, herzustellen oder zu verkaufen, trägt dazu bei, daß andere Menschen süchtig werden. Falls ein Gott hingegebener, getaufter Christ gegenwärtig einer solch anstößigen Beschäftigung nachgeht, sollte er innerhalb einer vernünftigen Zeit, vielleicht innerhalb von drei Monaten, eine andere Beschäftigung suchen, die den in der Bibel niedergelegten Grundsätzen für ein christliches Leben nicht widerspricht. Würde er sich jedoch nach dieser Zeitspanne dazu entschließen, seine anstößige Beschäftigung beizubehalten, müßte die Versammlung gegen ihn vorgehen und ihm die Gemeinschaft entziehen.
Jemand, der Tabak anbaut, fällt in dieselbe Kategorie wie jemand, der in der Tabakindustrie arbeitet, und er verhält sich ebenso anstößig wie jemand, der selbst Tabak genießt oder seinen Lebensunterhalt durch den Verkauf von Tabakwaren bestreitet. Ein Gott hingegebener Christ, der einen landwirtschaftlichen Betrieb hat, kann bestimmen, was angepflanzt wird, und muß die Verantwortung dafür tragen, was in seinem Betrieb erzeugt wird. Wie Der Wachtturm vom 1. Oktober 1973 zeigte, sollte ein Christ von seinem Gewissen dazu veranlaßt werden, gegenüber anderen das Gute zu wirken. Der Tabakgenuß wirkt sich nicht zum Guten für die Menschheitsfamilie aus. Weshalb sollte daher ein christlicher Landwirt etwas mit dem Anbau und dem Verkauf von Tabak zu tun haben?
In den Vereinigten Staaten erteilt die Regierung für bewirtschaftetes Land in den Tabakanbaugebieten sogenannte „Tabakanbaugenehmigungen“. Ein bestimmter Prozentsatz des Landes darf dann für den Tabakanbau benutzt werden. Oder es wird die Genehmigung für die Erzeugung einer bestimmten Menge Tabak erteilt. (In der Bundesrepublik sind von der Regierung bestimmte Gebiete zu Tabakanbaugebieten erklärt worden. In diesen Tabakanbaugebieten könnte jeder, ohne eine besondere Genehmigung einzuholen, Tabak anbauen.) Einige haben gefragt, was ein Bruder tun sollte, wenn er Land besitzt, für das eine Tabakanbaugenehmigung erteilt worden ist. Er muß davon nicht Gebrauch machen, sondern kann auf seinem Land etwas anderes anbauen. Zugegeben, gemäß Briefen, die bei uns eingegangen sind, bringt der Tabak von allen landwirtschaftlichen Erzeugnissen das meiste ein. Wenn ein Bruder künftig darauf verzichtet, auf seinem Land Tabak anzubauen, bedeutet das für ihn vielleicht einen finanziellen Verlust, doch würde er gleichzeitig Gott gegenüber ein reines Gewissen erlangen und sein Verhältnis zur Versammlung in Ordnung bringen (1. Tim. 1:5, 19). In einer Zeit der Nahrungsmittelknappheit kann ein christlicher Landwirt durch den Anbau von Nahrungsmitteln gegenüber seinen Nächsten das Gute wirken, statt ihnen durch Tabakerzeugung Schaden zuzufügen.
Dieselben Grundsätze würden auf Brüder zutreffen, die Land gepachtet haben, für das eine Tabakanbaugenehmigung erteilt worden ist. Ein christlicher Landwirt würde jede anstößige Beschäftigung vermeiden, wenn er statt Tabak oder ähnlicher suchterregender Drogen andere landwirtschaftliche Produkte erzeugte.
Wenn ein Bruder eigenes Land, für das eine Tabakanbaugenehmigung erteilt worden ist, verpachtet, wird er eine Ernteteilhaberschaft vermeiden wollen, wenn er von vornherein weiß, daß der Pächter Tabak anpflanzen wird. Das gleiche gilt auch für die Vermietung der Tabakanbaugenehmigung. Er würde sich bestimmt verantwortlich fühlen, wenn er wissentlich in die Erzeugung eines schädlichen Stoffes, des Tabaks, verwickelt wäre und dadurch finanziellen Gewinn hätte. Er sollte daher seinen Einfluß soweit wie möglich geltend machen, damit das Land, das er zur Bewirtschaftung verpachtet hat, nicht zum Anbau von Tabak, sondern zur Erzeugung anderer landwirtschaftlicher Produkte verwendet wird, wenn er ein Glied der Versammlung bleiben möchte.
Unter diesen Umständen kommen vielleicht einige christliche Landwirte in Tabakanbaugebieten zu dem Schluß, daß die einzige praktische Lösung, die sich ihnen bietet, darin besteht, einen anderen Beruf zu ergreifen und die Landwirtschaft aufzugeben. Sie mögen sich sogar zum Verkauf ihres Landes entschließen, für das die Regierung eine Tabakanbaugenehmigung erteilt hat. Wäre etwas dagegen einzuwenden, daß ein Christ sein Land, für das eine Tabakanbaugenehmigung erteilt worden ist, verkauft? Ein christlicher Landwirt braucht sich nicht für das verantwortlich zu fühlen, was jemand anders mit dem Land tut, das er ihm verkauft hat. Dafür ist der neue Eigentümer verantwortlich. Und falls sich dieser dazu entschließt, von der Tabakanbaugenehmigung Gebrauch zu machen, handelt es sich um eine Angelegenheit, um die sich der christliche Landwirt, der ihm das Land verkauft hat, nicht zu sorgen hat, und sein Verhältnis zur Christenversammlung würde davon auch nicht betroffen werden.
Aus Briefen geht hervor, daß Brüder bereits Verträge unterzeichnet und ihr Wort gegeben haben, daß sie ein bestimmtes Stück Land bestellen und Tabak anbauen werden. Einige haben ihr Land vielleicht bereits für das folgende Jahr oder für mehrere Jahre an jemand verpachtet. Ob diese Brüder solche Verträge annullieren oder ob sie auf irgendeine Weise davon zurücktreten können, ist nicht bekannt, doch wäre es ratsam, sie würden eine Möglichkeit suchen, nichts mehr mit dem Anbau von Tabak zu tun zu haben. In einigen Fällen mag es einem christlichen Landwirt nicht möglich sein, eine Vereinbarung rückgängig zu machen, zu der er sein Wort gegeben und die er durch einen rechtsgültigen Vertrag getroffen hat. Er mag sich im guten Glauben darauf eingelassen haben, ohne zu erkennen, daß das, was er getan hat, für einen Christen eigentlich ungeziemend ist. In solchen Fällen wäre es vernünftig, daß der christliche Landwirt dem Rechtskomitee der Versammlung seine Lage erklärt und auch zeigt, was er unternommen hat, um sich der Verpflichtung, Tabak anzubauen, zu entledigen, und dem Komitee den unterzeichneten Vertrag oder Beweise für seine Vereinbarungen unterbreitet. In solchen Fällen können die Ältesten dies jeweils berücksichtigen, und sie müssen dem christlichen Landwirt nicht die Gemeinschaft entziehen, wenn er die Vereinbarungen einhält, die in dem Vertrag, den er geschlossen hat, enthalten sind. Solange er jedoch aufgrund eines Vertrages direkt mit dem Anbau und der Verarbeitung von Tabak zu tun hat, könnte er in der Versammlung weder als Pionier noch als Ältester oder Dienstamtgehilfe dienen. Er ist in seiner gegenwärtigen Lage nicht „untadelig“ oder „frei von Anklage“ (1. Tim. 3:2, 10). Würde ein christlicher Landwirt aber, wenn sein Vertrag abgelaufen ist, einen weiteren Vertrag über Tabakanbau abschließen, so wäre er aus der Christenversammlung auszuschließen.
Es sind Anfragen eingetroffen, wie es sich verhält, wenn jemand in einem landwirtschaftlichen Betrieb, der ihm nicht gehört und in dem Tabak angebaut wird, beschäftigt ist. Er würde sich in einer ähnlichen Lage befinden wie ein Arbeitnehmer, der in einer weltlichen Firma arbeitet und seinen Arbeitgeber darum bittet, sich mit Dingen beschäftigen zu dürfen, die sein christlich geschultes Gewissen nicht belasten — in diesem Falle mit dem Anbau anderer landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Getreide, Früchte und Gemüse). In einem landwirtschaftlichen Betrieb muß vielleicht das Vieh versorgt werden, oder es sind Arbeiten an Gebäuden zu verrichten, die nichts mit der Tabakerzeugung zu tun haben. Sein christlich geschultes Gewissen und sein Verständnis der biblischen Grundsätze wird ihn veranlassen, nicht zur Tabakerzeugung beizutragen. Für manche in einem landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte Lohnarbeiter bedeutet das vielleicht, daß sie sich nach einem anderen Arbeitsplatz umzusehen haben, was auch einige tun mußten, die z. B. nichts mit Glücksspielen oder mit der Herstellung von Weihnachtsartikeln zu tun haben wollten oder die nicht für Babylon die Große arbeiten und nicht von ihr bezahlt werden wollten, um nicht aus der Versammlung ausgeschlossen werden zu müssen. Eine Christin, die mit einem weltlichen Mann verheiratet ist, der Tabak anbaut, kann sich des Haushalts annehmen und kann kochen und andere Haushaltspflichten erfüllen und landwirtschaftliche Arbeiten verrichten, die nicht unmittelbar mit dem Tabakanbau zu tun haben.
Falls jemand, der getauft ist und früher mit der Versammlung verbunden war, die Organisation aber vor langer Zeit verlassen hat und sich jetzt nicht als Zeuge Jehovas ausgibt und am Ort nicht als solcher bekannt ist, Tabak anbaut oder verkauft und falls seine Tätigkeit die Versammlung weder beunruhigt noch in der Öffentlichkeit in einen schlechten Ruf bringt, wäre es weder erforderlich, daß Älteste ihn aufsuchen und ihn fragen, ob er irgend etwas mit Tabak zu tun hat, noch müßten sie gegen eine solche Person, die nicht mehr mit der Organisation verbunden ist, etwas unternehmen. Kommt jedoch die Versammlung durch jemand in Verruf, der gelegentlich die Zusammenkünfte besucht oder als ein Zeuge Jehovas angesehen wird, so haben die Ältesten die Verantwortung, den Namen der Versammlung rein zu erhalten und über das rechte Verhältnis der Versammlung zu Gott zu wachen.
Jeder Christ erkennt, daß das Licht der Wahrheit immer heller leuchtet und daß uns im Laufe der Jahre viele Dinge deutlicher geworden sind (Spr. 4:18). Vor einigen Jahren haben vielleicht einige die Bedeutung gewisser Schriftstellen wie Johannes 17:16, Jesaja 2:2-4, Jesaja 65:11, Apostelgeschichte 15:29 und Offenbarung 18:4 nicht verstanden und sind vielleicht einer Beschäftigung nachgegangen, die gemäß diesen Schriftstellen unrecht war. Während das Verständnis klarer und das Licht immer heller wurde, sind Christen jedoch stets bereit gewesen, sich nach der Bibel auszurichten und eine Beschäftigung, von der sich herausstellte, daß sie mit den biblischen Richtlinien nicht übereinstimmte, aufzugeben, selbst wenn es für sie einen finanziellen Verlust bedeutet haben mag. (Ihr mögt beobachtet haben, daß einige Brüder ihren Arbeitsplatz verloren haben, weil sie gegen den Willen ihres Arbeitgebers darauf bestanden, einen Kongreß zu besuchen. Einige Aufseher haben ihre Beschäftigung verloren, weil sie die Königreichsdienstschule besuchten, wo sie sich ausrüsten konnten, den Brüdern in ihrer Versammlung besser zu dienen. Wir haben aber stets gesehen, daß sie, weil sie an Jehova glaubten und auf ihn vertrauten, ihre Probleme lösen konnten, eine andere Arbeitsstelle fanden und weiterhin dafür sorgen konnten, daß ihre Familie das zum Leben Notwendige erhielt, so, wie es in Hebräer 13:5 gezeigt wird.) Seit nicht allzu langer Zeit sehen wir das Problem des Vertriebs und des Genusses von Tabak bzw. Tabakwaren sowie Kokablättern, Betelnüssen und anderen schädlichen, suchterzeugenden Drogen deutlicher. Wir vertrauen voll auf Jehova Gott, der bis jetzt für alle guten Dinge gesorgt hat, und sind zuversichtlich, daß er auch für das sorgen wird, was seine Diener, die ihm mit einem guten Gewissen treu dienen möchten, benötigen. Wer die Königreichsinteressen an die erste Stelle setzt und beständig nach dem Königreich trachtet, wird der notwendigen materiellen Dinge nicht ermangeln (Matth. 6:33; siehe auch Philipper 3:7-9; 4:11-13).
Einige haben angefragt, ob der in 5. Mose 14:21 enthaltene Grundsatz auch den Verkauf von Zigaretten und Tabakwaren an Menschen aus der Welt einschließe. In diesem Gesetz berücksichtigte Gott, daß Ausländer, denen nichtausgeblutete Tiere verkauft würden, diese zur Nahrung verwenden würden. Es ist nicht bekannt, daß dadurch notwendigerweise körperlicher Schaden entstand, und überdies waren solche Ausländer vor Jehova bereits in geistiger Hinsicht unrein. Dadurch, daß sie solches Fleisch aßen, änderte sich für sie weder in körperlicher noch in geistiger Hinsicht etwas. Wir wissen jedoch, daß Tabakwaren kein Nahrungsmittel sind, daß sie in keiner Weise für jemandes Körper zuträglich, sondern ganz und gar schädlich sind. Wie könnten wir also an das Gewissen anderer appellieren, wenn wir diese Tatsache übersehen würden und zuließen, daß unser Verlangen nach persönlichem Gewinn größer wäre als unsere Liebe zum Nächsten?
Jeder sollte in vollem Vertrauen auf Jehova Gott bestrebt sein, seinen Willen zu tun und sein Wohlgefallen zu erlangen. Jehova wird seine treuen Diener nicht verlassen. Wir hoffen aufrichtig, daß es allen, die irgend etwas mit Tabak oder ähnlichen Produkten zu tun haben, gelingt, ihre Angelegenheiten so zu regeln, daß sie ein gutes Gewissen vor Jehova haben und somit weiterhin freudig an der Verkündigung der guten Botschaft teilhaben können (Ps. 37:25-29).