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Christenverfolgung in MalawiErwachet! 1976 | 8. Februar
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Doch die Tatsachen sprechen für sich selbst. Sie zeugen von einer solchen Brutalität und sind so schockierend, daß einem dabei übel werden könnte. Es folgt nun eine kurze Betrachtung dessen, was Jehovas Zeugen in Malawi während des vergangenen Jahrzehnts ertragen mußten und bis in die Gegenwart noch ertragen müssen.
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Kriminelle Elemente lassen die Verfassung Malawis zu einer Farce werdenErwachet! 1976 | 8. Februar
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Kriminelle Elemente lassen die Verfassung Malawis zu einer Farce werden
IN Kapitel 1 der 1966 verabschiedeten Verfassung der Republik Malawi steht:
„(III) Die Regierung und das Volk von Malawi bekennen sich weiterhin zu den unverletzlichen Menschenrechten, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen verankert sind, und zum Befolgen der Regeln des Völkerrechts.“
Was alles zählt zu den unverletzlichen Menschenrechten, zu denen man sich bekennt? In den folgenden Artikeln heißt es:
„(IV) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig und darf nur gegen gerechte Entschädigung erfolgen.
(V) Jeder Mensch hat Anspruch auf die gleichen Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach der Hautfarbe, der Rasse oder dem Bekenntnis.“
Aber fast seit Verabschiedung der Verfassung haben kriminelle Elemente im Lande diese Worte zu einer Farce werden lassen.
Schon bevor es die Verfassung gab, war es in Malawi zum Ausbruch von Gewalttätigkeiten gegenüber Jehovas Zeugen gekommen. Das war im Jahre 1964. Damals wurden insgesamt 1 081 Häuser von Zeugen Jehovas und mehr als 100 ihrer Versammlungsstätten, Königreichssäle genannt, niedergebrannt oder sonstwie zerstört. Auf Hunderten ihrer Felder vernichtete man die Ernte, um die Zeugen der Grundnahrungsmittel zu berauben. Doch 1964 konnten sie sich wenigstens noch in gewissem Maße auf ihr Recht berufen.
Ein Beispiel dafür, daß die Rechtsordnung noch funktionierte, war ein Fall, bei dem acht Männer vor Gericht gestellt und verurteilt wurden, die einen Zeugen Jehovas aus Malawi namens Elton Mwachande ermordet hatten. Der verantwortliche Richter, L. M. E. Emejulu, wies die Anklage, der Zeuge hätte seine Angreifer „provoziert“ oder Jehovas Zeugen in Malawi kämen ihren Bürgerpflichten nicht nach, damals mit folgenden Worten zurück:
„Ich sehe keine Beweise für eine Provokation. Es stimmt, daß Jehovas Zeugen entschieden ihren Glauben propagiert und andere zu bekehren versucht haben, aber sie sind ihren Bürgerpflichten stets nachgekommen und haben alles getan, wozu sie aufgefordert worden sind, auch gemeinnützige Arbeiten. Sie haben sich lediglich geweigert, einer politischen Partei beizutreten. ... Es liegen keine Beweise dafür vor, daß sie andere jemals gezwungen oder zu zwingen versucht hatten, ihre Religion anzunehmen. Die Tatsachen beweisen eher das Gegenteil. Die Verfassung gewährt ihnen das Recht, einer politischen Partei anzugehören oder auch nicht. Ich finde keine Beweise für eine Provokation.“
Die Gerechtigkeit dankt ab
Das war 1964. Seit 1967 aber ist jegliche Gerechtigkeit in der Behandlung dieser wehrlosen Minderheit verschwunden.
Obwohl in der Verfassung allen Personen gleiches Recht und Freiheit garantiert werden, verbot die Regierung am 23. Oktober 1967 Jehovas Zeugen als eine „ungesetzliche Vereinigung“, wie man in der in Malawi erscheinenden Zeitung The Times nachlesen konnte. Dies war das Signal für einen Angriff auf Jehovas Zeugen im ganzen Land, von denen es damals etwa 18 000 gab. Wieder mußten sie zusehen, wie ihre einfachen Hütten geplündert und dann angezündet wurden. Allein in der Stadt Lilongwe in Zentralmalawi wurden in nur drei Nächten 170 Häuser niedergebrannt; insgesamt waren es 1 095 Häuser und 115 Königreichssäle.
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