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  • Jehovas Zeugen — eine Religion ohne Geistliche?
  • Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1955
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  • BEAMTE DER GESELLSCHAFT FLIEGEN VON NEW YORK HERÜBER
  • SIE SIND EINE RELIGIONSGEMEINSCHAFT
  • GEISTLICHEN-STATUS NICHT ANERKANNT
  • PUBLIZITÄT UND APPELLATION
Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1955
w55 1. 8. S. 457-460

Jehovas Zeugen — eine Religion ohne Geistliche?

Ein Kampf um religiöse Rechte in Großbritannien

„JEHOVAS Zeugen als religiöse Körperschaft anerkannt!“ Gibt es da irgendetwas Ungewöhnliches an dieser Schlagzeile in der britischen Presse? Nein, nicht an der Schlagzeile, sondern am Datum! Wir schreiben den 7. Januar 1955! Aber es hat seit den 1880er Jahren Zeugen Jehovas in diesem Lande gegeben, und ihre leitende Organisation, die Watch Tower Bible and Tract Society, hat seit dem Jahre 1900 ein Büro in London unterhalten. Ein halbes Jahrhundert ist eine lange Zeit, um für die Rechte und Freiheiten zu kämpfen, die zu einer gesetzlichen Anerkennung gehören.

Die Schlagzeile erschien als Titel eines Berichts über eine Entscheidung, die Lord Strachan während des schottischen „Court of Session“ in Edinburg fällte. Sie war außergewöhnlich, indem sich viele Leute fragten, warum sich denn Jehovas Zeugen an die Gerichte wenden müßten, um ihren Status feststellen zu lassen. Sie kennen ihr Werk, ihre Versammlungen, ihre Kongresse und haben die Wohltaten ihres Predigtdienstes genossen. Und die Sache erschien ihnen noch konfuser, als der Richter die Ansicht vertrat, daß Jehovas Zeugen zwar eine religiöse Körperschaft seien, aber daß jemandem, der sein Leben dem Evangeliumsdienst hingegeben hat und der ein Aufseher einer Versammlung der Zeugen Jehovas ist, vom Gesetz Großbritanniens die Anerkennung als regular minister, das heißt als „regulärer Prediger“ oder „Geistlicher“ im Sinne des Gesetzes versagt wird.

Der Fall, der anerkanntermaßen von großer Wichtigkeit ist in einem Gebiet, das heute selten beschritten wird, betrifft die Auslegung von sieben gewöhnlichen, allgemein bekannten Worten des Nationalen Militärdienstgesetzes von 1948. Dieses Gesetz schließt eine Klausel ein, die jemanden von militärischer Ausbildung befreit, und zwar nicht nur einen Mann eines heiligen Ordens, sondern auch „einen regulären Geistlichen [minister] von irgendeiner religiösen Denomination“. Die Geistlichkeit der anerkannten Religionen fällt unter diese Bestimmung. Jehovas Zeugen sagen nun, daß auch ihre Pioniere und Versammlungsdiener sicherlich darauf Anspruch erheben können. Ein „Pionier“ ist jemand, der den Predigtdienst als seine Berufung anerkennt, indem er mindestens hundert Stunden im Monat damit verbringt, den Leuten in ihren Wohnungen zu predigen, abgesehen von der Zeit, die verbracht wird zu persönlichem Studium, zum Besuch von Versammlungen und für die Verrichtung von weltlicher Arbeit, gerade genug, um die Lebensnotwendigkeiten zu beschaffen. Ein Versammlungsdiener ist der Prediger, der einer Versammlung von Zeugen Jehovas vorsteht. Es gibt 718 Versammlungen auf den Britischen Inseln, bestehend aus etwa 30 000 tätigen Zeugen, die selbst alle Prediger sind. Lord Strachan sagt, Jehovas Zeugen seien zweifellos eine religiöse Denomination, jedoch Männer, die nicht zu einem dieser Ämter ernannt seien, seien nicht „reguläre Prediger [im Sinne von Geistlichen]“.

Der Fall kam ins Rollen, indem der Präsident der Watch Tower Bible and Tract Society die Anweisung gab, daß die Lage nochmals überprüft werde, und dies trotz der vorherigen erfolglosen Versuche, die Ansprüche der Zeugen Jehovas durch die Gerichte anerkennen zu lassen. Eine Beschwerde wurde in Schottland eingereicht, in der der „Court of Session“ gebeten wurde, zu erklären, daß Douglas Walsh zufolge seiner Ernennung als Pionier und auch als Versammlungsdiener ein regular minister sei. Der Fall wurde bekannt als Walsh gegen Generalanwalt [Lord Advocate].

Im Januar 1954 hatte in Edinburg eine Vorverhandlung stattgefunden, um festzustellen, ob es sich beim Beschwerdeführer um einen Fall von Wichtigkeit handle. Die sparsamen Schotten sind nicht geneigt, zum Verhör von Zeugen Zeit und Geld zu verschwenden, wenn für den Fall keine gesunde Rechtsgrundlage besteht. Nach dem Abhören der Argumente der Anwälte beider Parteien ordnete Lord Strachan das „go to proof“ an, was bedeutet, daß das Gericht nun die Beweise hören wollte. Schließlich wurde die Beweisverhandlung auf den 23. November 1954 festgesetzt.

BEAMTE DER GESELLSCHAFT FLIEGEN VON NEW YORK HERÜBER

H. C. Covington, ein in den USA anerkannter Rechtsanwalt und der allgemeine Rechtsberater der Watch Tower Society, war schon für die Vorverhandlung in beaufsichtigender Eigenschaft zugegen gewesen. Nun wurde bestimmt, daß er und zwei weitere langjährige Beamte von New York herüberfliegen sollten, um anläßlich des Prozesses Beweise vorzubringen. So kam die Gesellschaft Douglas Walsh zu Hilfe und zeigte auf sehr praktische Art, daß sie bereit ist, für die gesetzmäßigen Rechte der Zeugen Jehovas überall auf Erden zu kämpfen.

Der Fall war so vorbereitet worden, daß F. W. Franz, der Vizepräsident der Gesellschaft, als erster den Zeugenstand einnehmen mußte. Er zitierte öfters aus der Bibel, die er in der Hand hielt, und umriß die Glaubensansichten der Zeugen Jehovas, besonders jene, die von den allgemein anerkannten [orthodoxen] abweichen. Auch erklärte er den eigentlichen Grund des Daseins der Zeugen Jehovas in der Gegenwart: das Jahr 1914 kennzeichne den Beginn der zweiten Gegenwart Christi in Königreichsmacht, und ein großes Werk sei zu tun, um diese Tatsache der Menschheit anzukündigen, bevor der Krieg von Harmagedon bald das alte satanische System der Dinge vernichte. Franz benutzte die glänzende Gelegenheit, die sich ihm bot, ein vorzügliches Zeugnis zu geben. Er drückte seine Wertschätzung aus für die höfliche Haltung des Gerichts, und zur Überraschung der Anwälte und Reporter dankte der Richter dafür.

Covington sprach über die Organisation der Zeugen Jehovas, ihre Zeremonien und Bräuche. Er erklärte den Aufbau der Organisation, beschrieb ihre theokratische Natur und wie sie von Jehova an abwärts funktioniert, ferner ihren irdischen Teil, vom Ausschuß der Direktionsmitglieder der Watch Tower Bible and Tract Society an zu den Zweigstellen und von da zu den Bezirken, Kreisen, Versammlungen und dann zu den Einzelpersonen. Er zeigte, daß es eine bestimmte, festumrissene Organisation ist. Er behandelte auch das Ausmaß der Tätigkeit der Organisation, ihre Versammlungen, ihr Predigtwerk und die Zeremonien, wie Taufe, Begräbnisse, Eheschließungen und die jährliche Gedächtnismahlfeier. Er erklärte das Werk und die Verantwortlichkeiten der Pioniere und der Versammlungsdiener und wie sich diese von denen der anderen Zeugen Jehovas unterscheiden.

Grant Suiter, der Sekretär und Kassierer der Gesellschaft, behandelte ebenfalls die Funktionen der Pioniere und Versammlungsdiener und dann die Finanzierung der Organisation. Er hatte die Bilanzen der Gesellschaft bei sich und besprach sie vor Gericht. Die Zahlen zeigten, daß die Beiträge, die durch die Abgabe von Schriften hereinkommen, nicht Einzelpersonen oder die Gesellschaft bereichern, sondern sogar ungenügend sind, um das weltweite Missionarwerk in seinem gegenwärtigen Ausmaß durchzuführen, und daß freiwillige Beiträge der Zeugen Jehovas die Differenz ausgleichen. So wurde gezeigt, daß die kleinlichen Berichte in Kirchenblättern über die Finanzen der Gesellschaft unbegründet waren.

Die anderen vier Zeugen im Rechtsfall waren Engländer. Von diesen legte A. P. Hughes, der Zweigdiener und Predigervorsteher auf den Britischen Inseln, Zeugnis ab über den Aufbau der Organisation in Großbritannien, und Douglas Walsh, der Beschwerdeführer, sprach über sein Werk als Pionier und als Versammlungsdiener. Das ganze Beweisverfahren dauerte sieben Tage.

SIE SIND EINE RELIGIONSGEMEINSCHAFT

Am 7. Januar fällte Lord Strachan sein Urteil. Nachdem er die Geschichte, den Aufbau und die Bräuche der Organisation umrissen hatte, behandelte er die erste der zwei Hauptfragen: Sind Jehovas Zeugen eine Religionsgemeinschaft? Darüber sagte er: „Ich bin entschieden der Ansicht, daß eine Körperschaft, wie es Jehovas Zeugen sind, eine Religionsgemeinschaft sein muß, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: (a) wenn sie für religiöse Zwecke besteht, (b) wenn sie sich zu Religionsansichten bekennt, die sie von anderen religiösen Gruppen deutlich unterscheidet, (c) wenn sie als eine separate Körperschaft unter ihrem eigenen System der Anbetung, Leitung und Disziplin organisiert ist, und (d) wenn ihre Mitgliederschaft von einer gewissen Größe ist.“

War der Richter überzeugt, daß Jehovas Zeugen jede dieser Bedingungen erfüllen? Ja, das war er. Über den ersten Punkt sprechend, sagte er: „Mit Bezug auf die Frage, ob sie zu religiösen Zwecken bestehen, ist es vollständig klar, daß sie dies zu tun bekennen, und es scheint mir, daß die einzige Frage über diesen Punkt dahin geht, ob sie dabei aufrichtig seien. Ich habe die Überzeugung, daß sie aufrichtig sind. Die Aufrichtigkeit der Zeugen, die Zeugnis abgelegt haben, wurde in keinem Fall angetastet, und nach meiner Meinung dürfte dies auch nicht getan werden. Ich hörte die Aussagen von Mr. Franz, dem Vizepräsidenten der Gesellschaft, von Mr. Suiter, dem Generalsekretär, und von Mr. Covington, dem Rechtsberater, der ein in den USA anerkannter Rechtsanwalt ist, und nach ihren Zeugenaussagen hinsichtlich des Werkes und der Geschäftsführung der Hauptbüros der Gesellschaft in New York habe ich die Überzeugung gewonnen, daß sich das Personal dort aufrichtig und wahrhaft mit der Aufgabe befaßt, eine Gemeinschaft zu verwalten, die es als religiös betrachtet, sowie mit der Aufgabe, die in Klausel 2 der Statuten der pennsylvanischen Körperschaft dargelegten Zwecke zu erfüllen. Diese sind, gemäß ihrem ausdrücklichen Wortlaut, echt religiöse Zwecke.“

GEISTLICHEN-STATUS NICHT ANERKANNT

Die zweite der zwei Hauptfragen: Ist der Beschwerdeführer ein „regulärer Geistlicher“ kraft seiner Ernennung als Pionier? als Versammlungsdiener? Der Richter entschied in dieser Frage gegen Walsh. Sir John Cameron, der Vorsteher des Anwaltsverbandes in Schottland, der Walsh vertrat, hatte starke Argumente dafür vorgebracht, daß im Falle, da entschieden werde, daß Jehovas Zeugen eine Religionsgemeinschaft sind, es dann an der Gemeinschaft sei, zu bestimmen, wer ihre regulären Prediger sind. Sicherlich könnte kein Außenstehender einer Gemeinschaft vorschreiben, wer ihre Prediger sein sollten! Die Prüfung müsse subjektiv sein. Er hielt den Gedanken aufrecht, daß „regulär“ „gemäß der Regel“ bedeute, und da Walsh gemäß der Regel der Zeugen Jehovas zu seinem Dienst ernannt worden sei, müsse das Gericht die Ansicht vertreten, daß er ein „regulärer Prediger“ oder „Geistlicher“ im Sinne des Gesetzes sei. Der Richter jedoch vertrat die Auffassung, daß die Ordination an sich jemanden nicht zu einem „regulären Geistlichen“ mache, da ja alle Zeugen Jehovas ordinierte Prediger seien, und daß es beim Gericht liege, die Sache, soweit es das Nationale Militärdienstgesetz des Landes betreffe, zu entscheiden.

Über den Ausdruck „Prediger“ oder „Geistlicher“ sagte der Richter: „Um ein Geistlicher zu sein, muß der Betreffende erstens mit dem Amt eines Religionsgeistlichen bekleidet worden sein, und muß zweitens die religiösen Verordnungen seiner Gemeinschaft praktiziert haben oder wenigstens dazu berechtigt sein (denn so lese ich diese Worte). Ferner bin ich der Ansicht, daß diese zwei wichtigsten Voraussetzungen notwendigerweise einschließen, daß ein Geistlicher in geistigen Dingen gewissermaßen abgesondert ist von den gewöhnlichen Gliedern seiner Gemeinschaft.“

Der Richter wandte dann seine Definition auf Walshs Ernennung zum Versammlungsdiener an. Er protestierte gegen die Form der Ernennung: einen mit dem Stempel der Gesellschaft unterzeichneten Brief, und auch gegen die Tatsache, daß derselbe Brief dazu benutzt werde, andere Diener zu geringeren Ämtern in der Versammlung zu ernennen. Er folgerte, daß „der Nachdruck entschieden mehr auf Administration als auf geistiger Führerschaft beruhe“.

Der Richter fand auch Mängel an der erforderlichen höheren Schulung eines Versammlungsdieners. Über die theokratische Dienstamtschule, in der ein Versammlungsdiener mindestens ein Jahr lang vor seiner Ernennung Schulung empfangen haben muß, sagte der Richter: Es „klingt nach Schulung, besonders im Verein mit den Anweisungen und dem vorgeschriebenen Studienplan“. Darauf sagte der Richter zur Überraschung aller, die diese Schulen besuchen, daß das „dort Gelehrte von Kindern … in zartem Alter verstanden werden könne“. Tatsache ist nun aber, daß das Niveau der Dienstamtschule nicht auf die Verstandesstufe von Kindern heruntergeschraubt wird, sondern die Anwesenheit von Kindern wird verlangt, damit sie aus dem Kurse das lernen, was sie zu lernen vermögen. Und daß sie sehr viel daraus lernen, zeigt sich aus dem Fortschritt, den sie machen.

Als Bemerkung zu dem Argument des Vorstehers des Anwaltsverbandes, daß die Gründer des Christentums nicht wegen ihrer gelehrten Leistungen ausgewählt worden seien, brachte der Richter folgendes vor: „Es ist argumentiert worden, daß von den Aposteln nicht verlangt worden war, besondere Qualifikationen aufzuweisen, sondern daß ihnen als einfachen Menschen geboten worden war, zu predigen, und daß Jehovas Zeugen diesem Beispiel folgen. Dieses Argument trifft nach meiner Ansicht daneben, denn es ist ganz offenbar, daß das Parlament in seinen Bestimmungen über die Militärdienstbefreiung für den regulären Geistlichen einer Religionsgemeinschaft im Jahre 1948 nicht an einen Prediger dachte, so wie jene es waren, die in der Urkirche predigten, sondern an einen Religionsgeistlichen, wie sie heute bekannt sind.“

Der Richter fand, daß Walsh zufolge seines Standes als Pionier nicht ein „regulärer Geistlicher“ sei, auch wenn der Predigtdienst sein Beruf ist. Ein Pionier widmet mehr als 100 Stunden im Monat dem tatsächlichen Dienste des Predigens in der Öffentlichkeit, außer der Zeit, die er auf sein Studium und auf die Versammlungen der Zeugen Jehovas verwendet. Wie viele Geistliche widmen ebensoviel Zeit ihrem Predigen? Und der Pionier ist nicht von einer Entschädigung abhängig, sondern verdient seinen Unterhalt, gleichwie Paulus es tat! Die Hauptschwierigkeit schien dem Richter das Alter zu sein, in dem Walsh Pionier wurde. Nach seiner Ansicht „ist es absurd, einen Jungen von 15 Jahren als einen Religionsprediger zu betrachten“. Es ist klar, daß der Richter seinen Sinn nicht befreien konnte von dem orthodoxen Vorbild, und da Walsh diesem nicht entsprach, konnte er ihn nicht in der Rolle eines „regulären Geistlichen“ im Sinne des Gesetzes erkennen.

PUBLIZITÄT UND APPELLATION

In der schottischen Presse und in den Tageszeitungen Englands fand der Fall große Publizität. Der Fall selbst war ungewöhnlich genug, und daß dazu drei Beamte der Gesellschaft vom Hauptbüro nach Edinburg geflogen waren, um Douglas Walsh als Zeugen beizustehen, gefiel der Öffentlichkeit und lockte Reporter von fern und nah herbei. Die größeren Zeitungen widmeten dem Fall mehr als 25 m Spaltenlänge. Hervorragend an Genauigkeit und Länge der Berichterstattung war The Scotsman. Diese Zeitung mit hochwertiger Berichterstattung brachte jeden Tag vollständige Berichte und widmete dem Urteil allein 70 cm Spaltenlänge.

Jehova hat seine Zeugen dazu ordiniert, seine Prediger zu sein und die wahre Anbetung auf Erden in diesen kritischsten Tagen der Menschheitsgeschichte wiederherzustellen. Ihre Autorität kommt von ihm. Jeder Zeuge Jehovas muß ein Prediger sein, aber einige werden zu Stellungen von Verantwortung ernannt, die sie von anderen Predigern in der Organisation auszeichnen. Macht eine solche Ernennung und eine vermehrte Verantwortung gemäß dem Gesetz Großbritanniens die Pioniere und Versammlungsdiener zu „regulären Predigern“, das heißt zu „Geistlichen“ im Sinne des Gesetzes? Lord Strachan verneinte es, Jehovas Zeugen aber bejahen es. Daher haben sie den Fall an den „High Court of Justiciary“ in Schottland gezogen, wo drei Richter ihn als nächstes abhören werden.

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