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Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich 1999
w99 15. 8. S. 30-31

Fragen von Lesern

Wie ernst sollten Christen eine Verlobung nehmen?

Eine Verlobung ist eine Ursache zur Freude, aber sie ist auch eine ernste Angelegenheit. Kein reifer Christ sollte eine Verlobung leichtnehmen und meinen, er könne sie nach Lust und Laune wieder auflösen. Die Verlobungszeit kann das Paar unter anderem nutzen, um sich vor der Ehe besser kennenzulernen.

Bei der Behandlung dieses Themas müssen wir uns bewußt sein, daß, abhängig von Ort und Zeit, höchst unterschiedliche gesellschaftliche Bräuche in Verbindung mit der Ehe und den vorausgehenden Schritten gepflegt wurden und werden. Ein Blick in die Bibel verdeutlicht dies.

Die beiden Töchter Lots, die „niemals Verkehr mit einem Mann gehabt [hatten]“, waren in irgendeiner Weise mit Bürgern der Stadt verlobt. Lots ‘Schwiegersöhne sollten seine Töchter nehmen’, doch in der Bibel wird nichts darüber gesagt, warum oder in welcher Form die Verlobung jeweils erfolgte. Waren die Töchter erwachsen? Konnten sie im wesentlichen selbst darüber entscheiden, wen sie heiraten wollten? Erfolgte die Verlobung durch irgendeinen öffentlichen Schritt? Das ist uns nicht bekannt (1. Mose 19:8-14). Dagegen wissen wir, daß Jakob die persönliche Übereinkunft mit Rahels Vater traf, sieben Jahre für ihn zu arbeiten, damit er seine Tochter heiraten durfte. Jakob bezeichnete Rahel zwar als „meine Frau“, aber sie hatten während dieser Jahre keine Geschlechtsbeziehungen (1. Mose 29:18-21). Als weiteres Beispiel sei David angeführt, der einen Sieg über die Philister erringen mußte, bevor er Sauls Tochter heiraten durfte. Nachdem David Sauls Anforderung entsprochen hatte, durfte er mit dessen Tochter Michal die Ehe schließen (1. Samuel 18:20-28). Diese „Verlobungen“ unterschieden sich sowohl voneinander als auch von dem, was heute in vielen Ländern üblich ist.

Das mosaische Gesetz beinhaltete Regelungen in bezug auf Ehe und Verlobung. Zum Beispiel konnte ein Mann mehr als eine Frau haben; er konnte sich aus verschiedenen Gründen scheiden lassen, was einer Frau offenbar nicht möglich war (2. Mose 22:16, 17; 5. Mose 24:1-4). Ein Mann, der eine nicht verlobte Jungfrau verführte, mußte sie heiraten, wenn ihr Vater damit einverstanden war, und er durfte sich von ihr niemals scheiden lassen (5. Mose 22:28, 29). Es gab noch weitere Gesetze, die die Ehe betrafen, zum Beispiel, wann auf Geschlechtsbeziehungen verzichtet werden mußte (3. Mose 12:2, 5; 15:24; 18:19). Was für Regelungen gab es in bezug auf Verlobungen?

Eine verlobte Israelitin hatte eine andere rechtliche Stellung als eine nicht verlobte; in mancher Hinsicht wurde sie wie eine Verheiratete betrachtet (5. Mose 22:23-29; Matthäus 1:18, 19). Israeliten durften sich mit bestimmten Verwandten weder verloben noch sie heiraten. Normalerweise handelte es sich um Blutsverwandte, doch teilweise waren Verlobungen und Ehen auch aus erbrechtlichen Gründen verboten (3. Mose 18:6-20; siehe Wachtturm vom 15. Juni 1978, Seite 25 bis 28). Es ist klar ersichtlich, daß Diener Gottes eine Verlobung nicht leichtnehmen durften.

Für die Israeliten waren all diese Regelungen des Gesetzes verbindlich, Christen sind dagegen nicht unter dem Gesetz, einschließlich seiner Regelungen in bezug auf Verlobung oder Ehe (Römer 7:4, 6; Epheser 2:15; Hebräer 8:6, 13). Tatsächlich lehrte Jesus, daß für die christliche Ehe andere Normen gelten als für die Ehe unter dem Gesetz (Matthäus 19:3-9). Doch er spielte weder die Bedeutung der Ehe noch die einer Verlobung herunter. Wie ernst sollte also eine Verlobung unter Christen genommen werden?

In vielen Ländern trifft der einzelne eine persönliche Wahl, wen er heiraten möchte. Sobald ein Mann und eine Frau einander ein Heiratsversprechen geben, gelten sie als verlobt. Gewöhnlich ist kein zusätzlicher formeller Schritt erforderlich, um die Verlobung zu bestätigen. Mancherorts ist es Brauch, daß der Mann seiner künftigen Frau einen Ring schenkt, um die Verlobung anzuzeigen. Oft ist es üblich, die Verlobung Verwandten und Freunden bekanntzugeben, zum Beispiel im Rahmen eines Familienfestes oder einer anderen kleinen Feier. Das ist der persönlichen Wahl überlassen und kein biblisches Erfordernis. Ausschlaggebend für die Verlobung ist die Übereinkunft der beiden.a

Ein Christ sollte nicht übereilt eine Beziehung, eine Verlobung oder eine Ehe eingehen. Wir veröffentlichen auf die Bibel gestützten Stoff, der Ledigen bei der Entscheidung helfen kann, ob es weise ist, eine Beziehung einzugehen oder Schritte im Hinblick auf eine Verlobung oder eine Ehe zu unternehmen.b Ein wesentliches Element dieses Rates ist, daß eine christliche Ehe dauerhaft sein soll (1. Mose 2:24; Markus 10:6-9).

Zwei Christen sollten einander schon recht gut kennen, bevor sie an eine Verlobung denken. Beide können sich fragen: „Bin ich mir tatsächlich sicher, daß der andere geistig gesinnt und Gott ergeben ist? Kann ich mir vorstellen, zusammen mit dem Betreffenden Gott ein Leben lang zu dienen? Habe ich mich ausreichend mit den Charakterzügen des anderen auseinandersetzen können? Bin ich völlig davon überzeugt, daß wir auf Dauer zueinander passen? Weiß ich genug über die Vergangenheit des anderen und wie es um seine gegenwärtigen Umstände bestellt ist?“

Sind zwei Christen einmal verlobt, sollten sie und andere zu Recht erwarten, daß darauf die Eheschließung folgt. Jesus äußerte die mahnenden Worte: „Euer Wort Ja bedeute einfach ja, euer Nein nein“ (Matthäus 5:37). Christen, die sich verloben, sollten es damit ernst meinen. In seltenen Fällen erfährt ein verlobter Christ vielleicht, daß vor der Verlobung etwas Schwerwiegendes nicht erwähnt oder verschleiert wurde. Es könnte sich um wichtige Fakten handeln, die die Vergangenheit des anderen betreffen, gegebenenfalls sogar um Verbrechen oder unmoralische Handlungen. Ein Christ, der davon erfährt, muß selbst entscheiden, was er tut. Vielleicht werden die beiden die Angelegenheit eingehend besprechen und übereinkommen, ihre Verlobung aufrechtzuerhalten. Sie können aber auch im gegenseitigen Einverständnis die Verlobung auflösen. Obwohl das wahrscheinlich eine persönliche Angelegenheit ist — nichts, worin sich andere einmischen, was andere im nachhinein kritisieren oder zu beurteilen versuchen sollten —, ist es eine sehr wichtige Entscheidung. Andererseits kann derjenige, der von der ernsten Angelegenheit erfährt, sich persönlich gedrängt fühlen, die Verlobung aufzulösen, selbst wenn der andere eine Fortsetzung wünscht. (Siehe „Fragen von Lesern“ im Wachtturm vom 15. September 1975.)

Es gibt gute Gründe, alle entscheidenden Fragen vor der Eheschließung zu klären. Wie Jesus sagte, ist pornéia, das heißt schwerwiegende geschlechtliche Unmoral auf seiten des Ehepartners, die einzige biblische Grundlage für eine Scheidung, nach der jemand wieder frei ist zu heiraten (Matthäus 5:32; 19:9). Er sagte nichts davon, daß eine rechtmäßige Ehe durch Scheidung beendet werden könne, wenn einer der beiden von einem ernsten Problem oder von einer sündigen Handlungsweise vor der Eheschließung erfährt.

So war es zum Beispiel in Jesu Tagen denkbar, daß sich jemand Aussatz zuzog. Wenn ein jüdischer Ehemann erfuhr, daß seine Ehepartnerin (wissentlich oder unwissentlich) aussätzig war, als sie ihn heiratete, hatte er dann einen Grund für eine Scheidung? Unter dem Gesetz hätte ein Jude sich scheiden lassen können, aber Jesus sagte nichts darüber, daß dies für seine Nachfolger zulässig sei. Betrachten wir einige heutige Umstände. Ein Mann, der sich mit Syphilis, Herpes genitalis, HIV oder einer anderen ernsten übertragbaren Krankheit angesteckt hat, könnte heiraten, ohne dies offenbart zu haben. Vielleicht ist seine Ansteckung auf Unsittlichkeit vor oder während der Verlobung zurückzuführen. Die Tatsache, daß die Frau später von seiner Krankheit oder von früherer Unsittlichkeit (oder sogar von Unfruchtbarkeit oder Impotenz) erfährt, ändert nichts daran, daß sie jetzt verheiratet sind. Eine zwielichtige Vergangenheit vor der Eheschließung ist genausowenig eine biblische Grundlage für eine Beendigung der Ehe wie der Umstand, daß die Frau vor der Eheschließung verschwieg, eine Krankheit zu haben oder gar von einem anderen Mann schwanger zu sein. Sie sind jetzt verheiratet und haben sich gebunden.

Solche traurigen Umstände sind zwar selten, aber diese Beispiele sollen folgendem grundlegenden Gedanken Nachdruck verleihen: Eine Verlobung darf nicht leichtgenommen werden. Vor und während der Verlobung werden sich Christen bemühen, einander gut kennenzulernen. Sie sollten ehrlich sein in bezug auf das, was der andere wissen möchte oder was er berechtigterweise wissen sollte. (In manchen Ländern sind Paare gesetzlich verpflichtet, vor der Ehe eine medizinische Untersuchung durchführen zu lassen. Andere möchten solch eine Untersuchung vielleicht zu ihrer eigenen Information vornehmen lassen.) Die Freudigkeit und der Ernst einer Verlobung wird einem ehrenhaften Zweck dienen, während die beiden dem noch freudigeren und ernsteren Stand der Ehe entgegensehen (Sprüche 5:18, 19; Epheser 5:33).

[Fußnoten]

a In einigen Kulturkreisen vereinbaren die Eltern immer noch die Verlobung ihrer Kinder. Dies geschieht, womöglich lange bevor die beiden heiraten können. In der Zwischenzeit werden sie als verlobt oder einander versprochen betrachtet, aber sie sind noch nicht verheiratet.

b Siehe Fragen junger Leute — Praktische Antworten (Kapitel 28 bis 32) und Das Geheimnis des Familienglücks (Kapitel 2), herausgegeben von der Wachtturm-Gesellschaft.

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