Wachtturm ONLINE-BIBLIOTHEK
Wachtturm
ONLINE-BIBLIOTHEK
Deutsch
  • BIBEL
  • PUBLIKATIONEN
  • ZUSAMMENKÜNFTE
  • So viele Bücher!
    Der Wachtturm 1997 | 1. August
    • So viele Bücher!

      „Des vielen Büchermachens ist kein Ende“, schrieb einst der weise König Salomo (Prediger 12:12). 1995 kam in Großbritannien auf 580 Einwohner jeweils ein neues Buch; damit steht das Land mit 95 015 Neuveröffentlichungen weltweit an der Spitze. An zweiter Stelle steht China, das bevölkerungsreichste Land, mit 92 972 neuen Ausgaben. Deutschland rangiert an dritter Stelle mit 67 206 Titeln, gefolgt von den Vereinigten Staaten (49 276) und Frankreich (41 234). In der Londoner Zeitung The Daily Telegraph hieß es: „Daß Großbritannien weltweit führend ist, hat einfach viel mit der englischen Sprache zu tun.“

      Berichten zufolge ist der Verkauf von Büchern seit Jahren rückläufig; nur 80 Prozent der erwachsenen Briten kaufen noch ein oder mehrere Bücher im Jahr. Ob die Leute die Bücher, die sie kaufen, wohl auch alle lesen?

      Eines der am weitesten verbreiteten und meistgelesenen Bücher ist nach wie vor die Bibel, die jetzt in 2 120 Sprachen ganz oder teilweise erhältlich ist. Wer über kein eigenes Exemplar verfügt, kann sich mit dem nächstgelegenen Büro der Watch Tower Society in Verbindung setzen, um eine Bibel zu erhalten. Wer eine Bibel besitzt, wird ermuntert, sie zur Hand zu nehmen und die in den Artikeln dieser Zeitschrift angeführten Bibelverweise nachzuschlagen. Auf diese Weise läßt sich die lebengebende Erkenntnis der Bibel erschließen.

  • Oberster Gerichtshof von Connecticut bestätigt Patientenrechte
    Der Wachtturm 1997 | 1. August
    • Oberster Gerichtshof von Connecticut bestätigt Patientenrechte

      Am 16. April 1996 bestätigte der Oberste Gerichtshof von Connecticut (USA) das Recht der Zeugen Jehovas, Bluttransfusionen abzulehnen. Durch diese Entscheidung wurde ein früher gefälltes Urteil umgestoßen.

      Im August 1994 setzten bei Nelly Vega, einer Zeugin Jehovas, nach der Geburt ihres ersten Kindes schwere Blutungen ein. Die Bemühungen, diese zum Stillstand zu bringen, waren erfolglos. Da sich der Zustand von Frau Vega verschlimmerte, bemühte sich das Krankenhaus um eine gerichtliche Verfügung, eine Bluttransfusion vornehmen zu dürfen. Frau Vega hatte zuvor eine Haftungsbefreiung unterzeichnet, in der sie erklärte, daß ihr weder Blut noch Blutbestandteile verabreicht werden sollten, und durch die sie gleichzeitig das Krankenhaus von jeder Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidung entband. Trotzdem wurde von seiten des Krankenhauses argumentiert, daß man durch eine aufgezwungene Bluttransfusion zum Wohl des Neugeborenen handeln würde, das nach Aussage des Krankenhauses seine Mutter benötige. Das Gericht war auch deshalb beunruhigt, weil Frau Vega eine junge, gesunde Frau war, wenn man von ihrem Blutverlust einmal absah. Deshalb wurde trotz der Proteste, die Frau Vegas Ehemann und ihr Rechtsanwalt vorbrachten, eine gerichtliche Verfügung erlassen, und es wurde eine Bluttransfusion vorgenommen.

      Der Fall kam schließlich vor den Obersten Gerichtshof von Connecticut. Dort wurde einstimmig entschieden, daß durch das Vorgehen des Krankenhauses die Rechte von Frau Vega verletzt wurden. In dem Urteil hieß es: „Die gerichtliche Anhörung erfolgte mitten in der Nacht in einer extremen Notsituation, was es beiden Parteien sehr erschwerte, ihre Argumente vollständig darzulegen.“

      Das Urteil ist auch für Menschen bedeutsam, die keine Zeugen Jehovas sind. „Es ist für alle Patienten wichtig, die mit der Entscheidung ihres Arztes nicht unbedingt einiggehen“, sagte Donald T. Ridley, der Anwalt von Frau Vega. „Das Urteil wird Krankenhäuser davon abhalten, sich über die Wertvorstellungen eines Patienten, ob religiöser oder nichtreligiöser Natur, einfach hinwegzusetzen.“

  • Fragen von Lesern
    Der Wachtturm 1997 | 1. August
    • Fragen von Lesern

      Warum halten Jehovas Zeugen es für so wichtig, bei geschäftlichen Vereinbarungen einen Vertrag schriftlich aufzusetzen, wenn sie doch ehrlich sind und einander vertrauen?

      So vorzugehen ist biblisch, praktisch und liebevoll. Wieso? Nun, laßt uns diese Aspekte geschäftlicher Verträge betrachten.

      Die Bibel enthält unter anderem einen schriftlichen Bericht über Gottes Handlungsweise mit seinem Bundesvolk, den Israeliten. Es werden auch geschäftliche Vereinbarungen wahrer Anbeter beschrieben. 1. Mose, Kapitel 23 enthält einen Bericht, den wir untersuchen können. Abraham wollte eine Begräbnisstätte erwerben, nachdem seine geliebte Frau Sara gestorben war. Er begann, mit den Kanaanitern zu verhandeln, die bei Hebron wohnten. Wie aus den Versen 7 bis 9 hervorgeht, bot er einen angemessenen Preis für das Stück Land, das er haben wollte. Vers 10 zeigt, daß dieses Angebot öffentlich unterbreitet wurde, in Hörweite anderer, die sich im Stadttor aufhielten. Gemäß Vers 13 bot der Besitzer Abraham an, ihm das Land zu schenken, doch dieser antwortete, daß er das Land nur für einen Kaufpreis nehmen würde. Die Verse 17, 18 und 20 zeigen, daß es genauso geschah, und so wurde es bestätigt „vor den Augen der Söhne Heths inmitten all derer, die in das Tor seiner Stadt eingingen“.

      Wäre es jedoch etwas anderes, wenn beide, die eine geschäftliche Vereinbarung treffen, wahre Anbeter sind? Die Antwort liefert uns Jeremia, Kapitel 32. Aus Vers 6 erfahren wir, daß Jeremia seinem Cousin Land abkaufen sollte. Vers 9 zeigt, daß man sich auf einen fairen Preis einigte. Lesen wir nun die Verse 10 bis 12: „Dann schrieb ich [Jeremia] es in eine Urkunde und brachte das Siegel an und nahm Zeugen, während ich daranging, das Geld auf der Waage zu wiegen. Danach nahm ich die Kaufurkunde, die gemäß dem Gebot und den Bestimmungen versiegelte, und die offengelassene; und ich gab dann die Kaufurkunde Baruch, dem Sohn Nerijas, des Sohnes Machsejas, vor den Augen Hanamels, des Sohnes meines Onkels väterlicherseits, und vor den Augen der Zeugen, die sich in die Kaufurkunde einschrieben, vor den Augen aller Juden, die im Wachthof saßen.“

      Ja, obwohl Jeremia den Handel mit einer Person gleichen Glaubens abschloß, sogar mit einem Verwandten, hielt er sich an eine sinnvolle rechtliche Verfahrensweise. Zwei Urkunden wurden ausgestellt — eine wurde offengelassen, um leicht etwas nachsehen zu können, die andere wurde versiegelt, um als zweiter Beweis zu dienen, falls es jemals Zweifel an der Korrektheit der offengelassenen gegeben hätte. Die gesamte Transaktion fand „vor ihren Augen“ statt, wie Vers 13 sagt. Somit war es eine öffentliche, rechtmäßige geschäftliche Vereinbarung vor Zeugen. Es gibt also eindeutige biblische Beispiele dafür, daß wahre Anbeter Angelegenheiten in dieser Form bestätigen und dokumentieren.

      Außerdem ist es von praktischem Nutzen. Wir wissen, wie wahr der Spruch ist, daß ‘Zeit und unvorhergesehenes Geschehen alle trifft’ (Prediger 9:11). Das gilt auch für ergebene, treue Christen. In Jakobus 4:13, 14 wird es wie folgt ausgedrückt: „Kommt nun, ihr, die ihr sagt: ‚Heute oder morgen wollen wir in diese Stadt reisen und wollen dort ein Jahr zubringen, und wir wollen Geschäfte treiben und Gewinn machen‘, wobei ihr nicht wißt, was euer Leben morgen sein wird.“ Wir nehmen vielleicht ein Projekt in Angriff, zum Beispiel einen Ankauf, die Ausführung einer vereinbarten Arbeit oder Dienstleistung oder die Herstellung einer Sache für jemand anders. Aber was wird der morgige Tag — oder der nächste Monat oder das nächste Jahr — bringen? Was wäre, wenn wir oder die andere Person einen Unfall hätte? Vielleicht ist es nicht mehr möglich, die Vereinbarung einzuhalten. Was wäre, wenn wir die Arbeit nicht ausführen oder die Dienstleistung nicht erbringen könnten oder es dem anderen praktisch unmöglich wäre, die Zahlungen zu leisten oder seine Seite des Vertrages einzuhalten? Wenn keine schriftliche Vereinbarung existiert, können echte Probleme entstehen, Probleme, die man durch einen einfachen schriftlichen Vertrag hätte lösen oder vermeiden können.

      Außerdem dürfen wir nicht vergessen, daß es die äußerst unsichere Beschaffenheit vieler Lebensumstände sogar mit sich bringen kann, daß jemand anders unsere geschäftlichen Angelegenheiten (beziehungsweise die des anderen) übernehmen oder regeln muß. Jakobus fügte gemäß Vers 14 hinzu: „Denn ihr seid ein Dunst, der für eine kleine Weile erscheint und dann verschwindet.“ Es ist realistisch, daran zu denken, daß man unerwartet sterben kann. Eine schriftliche Vereinbarung, ein Vertrag, kann es tatsächlich auch anderen ermöglichen, die Angelegenheiten fortzuführen, falls einem der Vertragspartner etwas zustoßen sollte.

      In gewissem Sinne führt uns das zum dritten Aspekt: Schriftliche Verträge zeugen von Liebe. Wenn ein Vertragspartner stirbt oder durch einen Unfall zum Invaliden wird, wäre es ein Zeichen christlicher Liebe, wenn er für schriftliche Aufzeichnungen über seine Verpflichtungen oder finanziellen Außenstände gesorgt hätte. Und es ist keineswegs ein Zeichen von Mißtrauen, sondern von Liebe dem Bruder gegenüber, mit dem wir Geschäfte machen, wenn wir einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, in dem deutlich dargelegt wird, wozu er sich verpflichtet hat oder was er zu bekommen hat. Dieser liebevolle Schritt wird jeden Grund zur Verärgerung auf ein Minimum beschränken, falls einer der unvollkommenen Vertragspartner gewisse Details oder Verpflichtungen vergessen sollte. Und wer von uns ist nicht unvollkommen und vergeßlich und neigt nicht dazu, Einzelheiten oder Absichten mißzuverstehen? (Matthäus 16:6).

      Es gibt noch weitere Umstände, in denen es von Liebe zu unserem Bruder, zu unseren Angehörigen oder zur Versammlung ganz allgemein zeugt, Geschäftsvereinbarungen schriftlich festzuhalten. Doch es sollte deutlich geworden sein, daß solche schriftlichen Aufzeichnungen, die angemessen auf Einzelheiten eingehen, nicht nur liebevoll, sondern auch praktisch und biblisch begründet sind.

Deutsche Publikationen (1950-2026)
Abmelden
Anmelden
  • Deutsch
  • Teilen
  • Einstellungen
  • Copyright © 2025 Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutzerklärung
  • Datenschutzeinstellungen
  • JW.ORG
  • Anmelden
Teilen