Auch bei geselligen Anlässen Jehova ehren
Genauso, wie ‘schlechte Gesellschaft nützliche Gewohnheiten verdirbt’, so wirkt gute Gesellschaft auferbauend und fördert nützliche Gewohnheiten (Hebr. 10:24, 25). Aus diesem Grund gehen wir nicht nur gern zu den Zusammenkünften, sondern auch von Zeit zu Zeit zu einem geselligen Beisammensein. In letzter Zeit hat sich eine Reihe Verkündiger an uns gewandt, um unsere Stellungnahme zu verschiedenen Fragen bezüglich dieser Dinge zu erfahren. Manche haben etwas beobachtet, was sie sehr beunruhigt hat. Es scheint angebracht zu sein, einige grundlegende Gedanken über geselliges Beisammensein, die schon vor einiger Zeit veröffentlicht wurden, zu wiederholen. Wir führen verschiedene Quellenhinweise an, falls jemand den Wunsch hat, weitere Einzelheiten nachzuschlagen.
Gesellige Anlässe sind grundsätzlich private Angelegenheiten, keine Angelegenheiten der Versammlung. Dies trifft auch dann zu, wenn Älteste sich daran beteiligen („kmX“ 8/66, S. 3). Demzufolge sollten gesellige Anlässe nicht im Namen der Versammlung oder von der Versammlung aus geplant werden, sei es von einem Ältesten oder von einem anderen Verkündiger. Sie sollten ebenfalls nicht in den Zusammenkünften bekanntgegeben oder am Anschlagbrett ausgehängt werden, wie dies bereits geschehen ist („kmX“ 10/70, S. 7; „kmX“ 8/60, S. 3). In Verbindung mit dem Auftrag, die Königreichsinteressen zu fördern, mögen Versammlungen von Zeit zu Zeit etwas planen. Sie mögen sich vornehmen, ihr eigenes abgelegenes Gebiet oder das Gebiet der Versammlung, die sie unterstützen möchten, zu bearbeiten und eventuell einen Vortrag oder ein gemeinsames „Wachtturm“-Studium an einem geeigneten Ort zusammen mit der Versammlung durchzuführen, die sie unterstützt haben. Bei solchen Ausflügen bleiben stets die theokratischen Interessen im Mittelpunkt.
Genauso, wie nicht jeder Bruder automatisch gute Gesellschaft für andere Brüder ist, so wirkt nicht jeder gesellige Anlaß automatisch auferbauend und förderlich, nur weil man ihn mit einem „theokratischen“ Stempel versehen hat (2. Thess. 3:14, 15; Jud. 4, 12, 13; Röm. 9:21, 22; 2. Tim. 2:20, 21). Ausschlaggebend ist, was in Wirklichkeit bei einem solchen Anlaß vor sich geht. Da dem Gastgeber die Verantwortung hierfür zufällt, bekundet er Weisheit, wenn er nicht so viele Personen einlädt, daß er die Übersicht verlieren oder ihm das Steuer aus der Hand gleiten könnte (wX 1. 7. 68, S. 391; wX 1. 12. 77, S. 714; „kmX“ 7/68, S. 3). Wenn sich irgend jemand nicht entsprechend verhält, braucht sich nicht nur der Gastgeber, sondern sollte sich jeder anwesende reife Christ veranlaßt fühlen, den Betreffenden diesbezüglich anzusprechen, um von vornherein Mißklänge zu vermeiden; das wäre gewiß ein Akt der Liebe („kmX“ 5/78, S. 5; wX 1. 5. 66, S. 276).
In Verbindung mit Hochzeitsfesten und bei anderen Anlässen steht man manchmal vor der Frage, ob man tanzen sollte. Dieses Thema sowie die verschiedenen Gesichtspunkte, die dabei zu berücksichtigen sind, wurden in mehreren Veröffentlichungen erörtert („yyX“, S. 124; wX 1. 1. 73, S. 27; 1. 8. 69, S. 477; 15. 5. 69, S. 305). Da es sich hier weitgehend um eine persönliche Entscheidung handelt, bei der verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, die bei jedem anders sein können, wäre es falsch, zu schlußfolgern, ein Christ habe eine Bildungslücke, wenn er nicht tanzen kann oder möchte. Es wäre überdies lieblos und taktlos, eine solche Einstellung zu vertreten oder sogar noch weiterzugehen und sich einzumischen, indem man Brüder veranlaßt, an einem Tanzkurs teilzunehmen. Außer persönlichen Erwägungen, die jemand davon abgehalten haben mögen, gilt es auch zu bedenken, daß ein solcher Tanzkurs eine finanzielle und zeitliche Investition darstellt, die unsere Königreichsinteressen in Mitleidenschaft ziehen könnte. Deshalb wird sich dies jeder Christ reiflich überlegen. Wie oft wird er seine neugewonnenen Kenntnisse anwenden können? Wo wird er tanzen gehen? In was für eine Gesellschaft wird er dabei geraten? Auf jeden Fall wird ein Christ berüchtigte Diskotheken und Bars meiden, da sie große Gefahren mit sich bringen (wX 15. 11. 75, S. 696). In den Berichten über Zurechtweisungen und Gemeinschaftsentzüge wegen Trunkenheit, Rauchen und Unsittlichkeit ist das Wort „Diskothek“ in letzter Zeit auffallend oft aufgetaucht. Offensichtlich handelt es sich nicht nur um ein Problem in unserem Land, sondern um den weltweiten Einfluß des Geistes dieser Welt, so daß sich die leitende Körperschaft veranlaßt sah, zum Schutz des Volkes Jehovas Artikel hierüber zu veröffentlichen. Sehr ernste Ratschläge erscheinen in der „Erwachet!“-Ausgabe vom 22. Juni 1979 und im „Wachtturm“ vom 1. August 1979. Wieviel besser ist es doch, eine auferbauende Gemeinschaft mit unseren Brüdern zu pflegen!
Um uns zu helfen, solche geselligen Anlässe auferbauend und förderlich zu gestalten, wurden verschiedene Empfehlungen in bezug auf die Programmgestaltung veröffentlicht (gX 22. 4. 79, S. 3; wX 15. 8. 71, S. 503; wX 1. 8. 70, S. 456; „kmX“ 7/74, S. 3). Obwohl es nicht unbedingt notwendig ist, daß ein Gebet am Anfang oder am Ende eines geselligen Zusammenseins gesprochen wird, sollte nichts vorgekommen sein, was am Abschluß ein solches Gebet behindern könnte.
Jeder hat das Bedürfnis nach Entspannung, und wie vor einiger Zeit ein „Erwachet!“-Artikel zeigte, kann zuwenig ebenso schädlich sein wie zuviel (gX 22. 4. 79, S. 5). Wenn wir jedoch stets darauf achten, daß unsere geselligen Anlässe auferbauend und förderlich sind, entsprechen wir dem Rat des Apostels Paulus: „Darum, ob ihr eßt oder trinkt oder sonst etwas tut, tut alles zur Verherrlichung Gottes“ (1. Kor. 10:31).