Fragekasten
● Wie sollte ein Verkündiger vorgehen, wenn er eine Notiz im Gebietsumschlag findet, die besagt, daß bestimmte Wohnungsinhaber nicht mehr besucht werden sollten?
Gelegentlich treffen wir Wohnungsinhaber an, die ausgesprochen gegen unser Werk und unsere Botschaft sind. Einige mögen uns sogar bedroht haben. Sollte jemand ausdrücklich darauf bestehen, daß Jehovas Zeugen nicht mehr bei ihm vorsprechen, dann sollten wir seiner Bitte entsprechen. Wir sollten dem Bruder, der sich um die Gebiete kümmert, den Namen und die Anschrift des Betreffenden geben. Er wird das Datum und den spezifischen Grund für das Problem vermerken.
Jeder Verkündiger, der danach gebeten wird, das Gebiet zu bearbeiten, sollte bei dem betreffenden Wohnungsinhaber nicht vorsprechen und somit vermeiden, ihn zu provozieren (siehe Unseren Königreichsdienst für Juni 1974, Seite 7: „Fragekasten“).
Von Zeit zu Zeit ziehen Menschen um oder ändern ihre Einstellung. Wenn es angebracht erscheint, konnte ein befähigter Verkündiger von Zeit zu Zeit taktvoll bei dem Wohnungsinhaber vorsprechen, um die jetzige Situation festzustellen.
Natürlich sollten wir nicht schlußfolgern, daß solche Notizen jedesmal gemacht werden müssen, wenn sich ein Wohnungsinhaber ärgert, weil wir ihn ungelegen angetroffen haben. Wenn jedoch eine entsprechende Bitte vorliegt oder man aus irgendeinem Grund vorsichtig sein muß, sollte die Sache wie oben erwähnt behandelt werden.