Gerichtliche Betreuung oder persönliche Vollmacht — Was ist der Unterschied?
Sofern du als Volljähriger aufgrund psychischer oder körperlicher Krankheit wie zum Beispiel nach einem Unfall deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst, bestellt das Vormundschaftsgericht für dich einen Betreuer. Das Gericht setzt also eine Person ein, die über deine Angelegenheiten bestimmt. Zwar ist es möglich, eine Person vorzuschlagen, die du als Betreuer wünschst; die endgültige Entscheidung, wer eingesetzt wird, trifft aber das Gericht. Ein Betreuer wird nur dann nicht eingesetzt, wenn deine Angelegenheiten durch jemand geregelt werden, der von dir bevollmächtigt wurde.
Deswegen haben wir in Vorausschau medizinischer Notfälle die Möglichkeit, Gebrauch vom „Dokument zur ärztlichen Versorgung“ sowie auch von unserer „Ergänzenden Patientenverfügung und Vollmacht mit Betreuungsverfügung“ zu machen. Durch diese Formulare kannst du selbst festlegen, welcher Bruder oder welche Schwester im Notfall deine medizinischen Angelegenheiten als Bevollmächtigter regelt. Damit die Dokumente Wirkung haben, müssen sie sorgfältig ausgefüllt und unterschrieben werden. Überlege unter Gebet, welche medizinischen Behandlungsmethoden für dich in Frage kommen und welche nicht. Forsche nach, wenn dir Dinge unklar sind. Ein wenig Mühe ist hier von großem Nutzen. Denke daran, deinen Bevollmächtigten Ausfertigungen der „Vollmacht“ zu übergeben, und überdenke, ob es sinnvoll ist, eine Kopie beim Hausarzt zu hinterlegen. Auch du selbst musst Originalausfertigungen der Dokumente zur Hand haben.
Die Aufenthaltsbestimmung oder Vermögensangelegenheiten können vom Bevollmächtigten mit diesen Dokumenten nicht erledigt werden. Unter Punkt 3.5 kannst du lediglich darum bitten, dass der oder die Bevollmächtigte auch für solche Angelegenheiten vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden, sofern dieses notwendig wird. Wenn du vermeiden möchtest, dass jemand als Betreuer für die Vermögenssorge oder Ähnliches eingesetzt wird, ist es möglich, auch für diese Angelegenheiten zu einer Zeit, in der du noch geschäftsfähig bist, eine zusätzliche Vollmacht zu erteilen. Institutionen und soziale Einrichtungen bieten so genannte Vorsorgevollmachten an, um in wirtschaftlicher oder sonstiger rechtsgeschäftlicher Hinsicht Vorsorge zu treffen, sodass kein Betreuer eingesetzt wird.