Fußnote
d Nach dem römischen Gesetz hatte ein Staatsbürger immer ein Anrecht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren und durfte nie ohne richterliches Urteil öffentlich bestraft werden.
d Nach dem römischen Gesetz hatte ein Staatsbürger immer ein Anrecht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren und durfte nie ohne richterliches Urteil öffentlich bestraft werden.