8 Auch Dienstamtgehilfen müssen ernsthaft sein. Sie dürfen nicht doppelzüngig sein*, nicht übermäßig viel Wein trinken und nicht auf unehrlichen Gewinn aus sein.+
7 Denn als Gottes Verwalter muss ein Aufseher frei von Anklage sein, er darf nicht eigensinnig sein,+ nicht aufbrausend,+ kein Trinker und nicht gewalttätig*, auch darf er nicht auf unehrlichen Gewinn aus sein.