Fragekasten
● Wann sollte der Gehilfe gebeten werden, das Versammlungsbuchstudium zu leiten?
Der Gehilfe sollte das Versammlungsbuchstudium nur dann leiten, wenn der ernannte Studienleiter abwesend ist. Es wäre nicht angebracht, den Gehilfen zu bitten, zum Zweck der Schulung von Zeit zu Zeit das Studium zu leiten. Der ernannte Studienleiter ist für die Belehrung verantwortlich, und er sollte diese Aufgabe wahrnehmen, wenn er anwesend ist, es sei denn, irgendwelche dringenden Umstände hindern ihn daran. In den meisten Fällen dienen Älteste als Studienleiter, denn Lehren ist eine gewichtige Verantwortung (Jak. 3:1). Es schließt mehr ein, als lediglich die Fragen vorzulesen und die Anwesenden zu bitten, Kommentare zu geben. Aufgrund ihrer Einsicht und ihrer Erfahrung können Älteste den Anwesenden helfen, den Stoff zu verstehen, zu erklären und in ihrem Leben anzuwenden. Natürlich können auch befähigte Dienstamtgehilfen gebeten werden, diese Verantwortung zu übernehmen, wenn keine geeigneten Ältesten vorhanden sind.
Ein Gehilfe kann wirkungsvolle Lehrmethoden kennenlernen, wenn er den Studienleiter genau beobachtet. Lehrfähigkeit kann er erlangen, wenn er sich auf Ansprachen in der Theokratischen Predigtdienstschule und auf Programmpunkte in der Dienstzusammenkunft gut vorbereitet und Heimbibelstudien mit Einzelpersonen oder Familien durchführt. Dadurch wird er in der Lage sein, seinen Brüdern wirkungsvoll zu dienen, wenn er gebeten wird, für den Studienleiter einzuspringen. Der Gehilfe kann sich auch als sehr hilfreich erweisen, wenn er in Abwesenheit des Studienleiters die Führung im Predigtdienst übernimmt.