Fragekasten
● Sollte der vorsitzführende Aufseher als Buchstudienleiter dienen?
Diese Frage sollte von der Ältestenschaft am Ort unter Berücksichtigung desjenigen, den es betrifft, entschieden werden. Wie im „Organisations“-Buch, Seite 80 gezeigt wird, sollten, wenn möglich, Buchstudienleiter Älteste sein. Vertretungsweise können auch Dienstamtgehilfen dafür bestimmt werden, falls es nicht genug Älteste gibt, die sich all der Buchstudiengruppen annehmen können.
In einer größeren Versammlung, wo es mehr als genug Älteste gibt, die sich all der Studiengruppen annehmen können, mag der vorsitzführende Aufseher nicht unbedingt als Buchstudienleiter dienen. Wenn es aber nicht genügend Älteste gibt, um sich all der Gruppen anzunehmen, dann wäre es vorteilhaft, wenn der vorsitzführende Aufseher als Buchstudienleiter dienen würde. Ist er der einzige Älteste, der regelmäßig ein bestimmtes Buchstudium besucht, dann darf natürlich erwartet werden, daß er der Studienleiter ist. Besucht er die anderen Buchstudiengruppen ein- oder zweimal im Jahr, je nach den Bedürfnissen der einzelnen Gruppen, kann sich derjenige, der als sein Gehilfe dient, in seiner Abwesenheit des Buchstudiums annehmen.
Es sollte nicht nötig sein, daß der vorsitzführende Aufseher längere Zeit damit verbringt, Gruppen zu besuchen, die einen Ältesten als Buchstudienleiter haben, da die Ältesten eine gute Befähigung als Lehrer besitzen und daher in der Lage sein sollten, sich in angemessener Weise um die Bedürfnisse der Gruppe zu kümmern. In bestimmten Fällen mag es jedoch ratsam sein, einige Wochen lang Gruppen zu besuchen, bei denen Dienstamtgehilfen stellvertretend das Studium leiten. Das wäre in Übereinstimmung mit dem, was im „Organisations“-Buch, Seite 70, Abs. 1 gesagt wird.