Fragekasten
● Wie ist vorzugehen, wenn ein Verkündiger umzieht, um den Wechsel in die neue Versammlung zu erleichtern?
Sobald ein Verkündiger aus einer anderen Versammlung zuzieht, sollte der Sekretär ihn nach dem Namen seiner früheren Versammlung sowie dem Namen und der Adresse des Sekretärs dieser Versammlung fragen. Er sollte dann an den betreffenden Sekretär schreiben und ihn um die Verkündigerberichtskarten der Versammlung sowie ein Begleitschreiben bitten. Der Sekretär, an den diese Bitten gerichtet werden, sollte unverzüglich antworten. (Siehe Organisiert, unseren Dienst durchzuführen, Seite 105.)
Der Verkündiger, der umzuziehen plant, kann helfen, indem er sich vergewissert, daß er den genauen Namen der Versammlung, die er verläßt, sowie den Namen und die Adresse des Sekretärs kennt. Wenn er dann in seine neue Versammlung geht, kann er diese Informationen dem dortigen Sekretär weitergeben, so daß dieser sofort entsprechend vorgehen kann. Predigtdienstberichte, die in der neuen Versammlung abgegeben werden, können bis zum Eingang der Berichtskarte zurückgehalten werden. Danach kann die Tätigkeit des Verkündigers auf die Berichtskarte übertragen und zum nächsten Monatsbericht der Versammlung zugezählt werden.
In einigen Fällen mag der Verkündiger bereits den Namen und die Adresse des Sekretärs der Versammlung wissen, zu der er künftig gehört. In diesem Fall brauchen die Ältesten nicht erst auf eine Anfrage warten. Der Bericht über die Tätigkeit des Verkündigers und ein Begleitschreiben können sofort mit der Post an den Sekretär der Versammlung geschickt werden, mit der der Verkündiger verbunden sein wird.