Änderung im turnusgemäßen Wechsel der Ältesten
Wie auf den internationalen Kongressen im Sommer dieses Jahres angekündigt, wird es in der Vorkehrung der Versammlungsältesten eine weitere Änderung geben. Beginnend mit dem Dienstjahr 1979 (1. September 1978), wird nur in der Stellung des vorsitzführenden Aufsehers ein turnusgemäßer Wechsel erfolgen. Es wird keinen turnusgemäßen Wechsel in der Stellung des Predigtdienstaufsehers und des Bibelstudienaufsehers geben.
Das bedeutet, daß die Ältesten, die gegenwärtig als Predigtdienstaufseher und Bibelstudienaufseher dienen, bis auf weiteres in diesen Stellungen bleiben. Einzelheiten darüber, wie jede Ältestenschaft bestimmte Älteste, die sich ständig verschiedener Angelegenheiten annehmen werden, auswählen und empfehlen kann, werden demnächst mitgeteilt.
Was den turnusgemäßen Wechsel in der Stellung des vorsitzführenden Aufsehers im September 1978 betrifft, so könnte derjenige, der als nächster an der Reihe ist, in dieser Stellung zu dienen, vorläufig in seiner gegenwärtigen Stellung verbleiben und gleichzeitig als vorsitzführender Aufseher dienen. Falls ein Ältester glaubt, aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht als vorsitzführender Aufseher dienen zu können, wird dem, der als nächster an der Reihe ist, die Gelegenheit gegeben werden.
Die Ältestenschaft sollte also bei ihrer Zusammenkunft Anfang September festlegen, wer im Rahmen des turnusgemäßen Wechsels die Stellung des vorsitzführenden Aufsehers einnimmt. Aber alle anderen Ältesten sollten in ihren gegenwärtigen Stellungen verbleiben, bis weitere Anweisungen gegeben werden. Diese Anweisungen werden rechtzeitig eintreffen, so daß es nicht notwendig ist, dieserhalb an die Gesellschaft zu schreiben oder anzurufen.