Länge der öffentlichen Vorträge geändert
Ab März dieses Jahres wird der öffentliche Vortrag in der Versammlung nur noch 45 Minuten dauern. Das gilt auch für den öffentlichen Vortrag, den der Kreisaufseher anläßlich seines Besuches in der Versammlung hält (mit Ausnahme des kommenden Diavortrags). Diese Änderung bedeutet, daß die Zusammenkunft für die Öffentlichkeit und das „Wachtturm“-Studium der Versammlung jede Woche einschließlich der Lieder und Gebete insgesamt zwei Stunden dauern werden. Dadurch verbleibt für das „Wachtturm“-Studium ungefähr eine Stunde.
Der Kreisaufseher wird anläßlich seines Besuches einen öffentlichen Vortrag von 45 Minuten halten, dann findet ein halbstündiges „Wachtturm“-Studium statt, bei dem die Absätze nicht gelesen werden, und danach hält er seine Schlußansprache. Die gesamte Zusammenkunft einschließlich der Lieder und Gebete kann in insgesamt zwei Stunden abgewickelt werden.
Die Redner können weiter ihre vorbereiteten Dispositionen verwenden, doch sollten sie darauf achten, daß sie ihre Vorträge entsprechend ändern, indem sie künftig weniger Stoff behandeln, so daß sie mit 45 Minuten auskommen. Von Zeit zu Zeit mag ein Sondervortrag gehalten werden, der 55 Minuten oder langer dauert, was bedeutet, daß die gesamte Zusammenkunft zwei Stunden überschreitet.
Daß der normale öffentliche Vortrag und das „Wachtturm“-Studium einschließlich der Lieder und Gebete in zwei Stunden abgewickelt werden sollten, entspricht der Einrichtung, die für die Dienstzusammenkunft und die Theokratische Schule besteht — Zusammenkünfte, die einschließlich der Lieder und Gebete ebenfalls insgesamt zwei Stunden dauern.